REACH wie ist der Anwender betroffen?
Autoren: Werner Krömmer, Alexander Kalawrytinos
REACH richtet sich nicht nur an Hersteller von Chemikalien und Firmen, die sie in
den Verkehr bringen, sondern auch an die nachgeschalteten Anwender und Endverbraucher.
Ziel ist eine Vereinfachung des europaweiten Chemikaliengesetzes und eine Erhöhung
des Wissensstandes über die Gefahren und Risiken, die von den Chemikalien
ausgehen können. Mit REACH wird folgende Regel eingeführt: Für nicht registrierte
Stoffe gilt: ohne Daten, kein Markt. Das heißt, ein Hersteller oder Importeur
darf einen Stoff nur dann in der EU vermarkten, wenn dieser registriert wurde.
Die Neuregistrierung von Alt-Stoffen (Sie wurden vor dem 18. September 1981 in
der EU in den Verkehr gebracht, bis dato 100.195, ca. 30.000 davon sind in Verwendung.)
sowie die jetzt beim Hersteller/Importeur und dem Anwender liegende
Beweislast sind als größte Unterschiede zu den alten Vorschriften zu nennen.
Seiten: 110 - 113
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